Allgemeine Informationen
Sie wollen als Bürger oder als Stelle der Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben? Sind Sie Expertin und möchten etwa ein Gutachten über ein Grundstück oder eine Immobilie erstatten? Sie benötigen dafür verlässliche Informationen zum Wert dieses oder ähnlicher Grundstücke beziehungsweise dieser oder ähnlicher Immobilien!
Eigentum ist ein elementares Grundrecht. Grund und Boden sind unvermehrbar und gleichzeitig unentbehrlich. Die Allgemeinheit hat deshalb ein besonderes Interesse daran, dass der Grundstücks- und Immobilienmarkt nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte überlassen wird. Um eine gerechte Bodenpreisbildung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass amtliche Gutachterausschüsse den Grundstücks- und Immobilienmarkt transparent machen, indem sie ständig auf die verschiedenen Nutzergruppen zugeschnittene Informationen über die Märkte ermitteln und für jedermann zugänglich machen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen leistet diese Aufgabe für das Gebiet der Stadt Essen. Der Gutachterausschuss ist als Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen ein neutrales, weisungsungebundenes Gremium ehrenamtlich tätiger Immobiliensachverständiger. Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die bei der Stadt Essen organisatorisch dem Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement angegliedert ist; fachlich untersteht die Geschäftsstelle ausschließlich der Weisung des Gutachterausschusses.
Um den Markt zu beschreiben, muss man ihn kennen. Der Gutachterausschuss führt dazu eine Kaufpreissammlung. Die hierin enthaltenen Daten werden unter anderem Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (u.a. Notare) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stellen haben. Diese Verträge werden unter strenger Wahrung des Datenschutzes analysiert. Sie sind Grundlage für Wertermittlungen und Marktanalysen.
Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Gutachterausschusse sind u.a.: